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Gesetzliche
Krankenkassen gewähren für den Krankheitsfall weitgehenden
Schutz - allerdings keine medizinische Rundumversorgung. Die
meisten Krankenkassen dürfen spezielle, medizinisch
empfehlenswerte ärztliche Leistungen nicht bezahlen. Der Arzt
darf diese Behandlungen auch nicht, wie üblich, über ihre
Chip-Karte abrechnen. Für eine große Anzahl von neuen, modernen
und höchst zuverlässigen Diagnose und Heilverfahren werden die
Kosten von gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen.
Dies
bedeutet jedoch nicht, dass individuelle Leistungen sinnlos oder
aus fachlicher Sicht unnötig wären ! Da uns viel an der bestmögliche
Behandlung unserer Patienten liegt, bieten wir über die
normalen Leistungen hinaus ein IGeL Angebot,
dass speziell auf unsere Praxis zugeschnitten ist. Diese
Leistungen werden ebenso wie alle anderen nach der für uns
bindenden gesetzlichen Gebührenordnung (GOÄ) abgerechnet.
Wenn
Sie eine individuelle Gesundheitsleistung in Anspruch nehmen,
erhalten Sie von uns nach Abschluss der Behandlung eine
detaillierte Privatrechnung. Manche Krankenkassen stehen einer
Reihe von IGeL
Leistungen
sehr aufgeschlossen gegenüber und kommen im Einzelfall sogar für die
Kosten auf. Es lohnt sich also immer, vor Beginn einer Behandlung bei
der Krankenversicherung Auskünfte einzuholen.
Sollten
Sie Fragen zu unseren IGeL Leistungen haben, beraten wir Sie gern.
Das Praxispersonal und die Ärzte stehen Ihnen für weitere
Informationen gern zur Verfügung ! |